Am 16.08.2024 hat die Bürgerinformations-/Austauschveranstaltung bzgl. Bürgerstiftung FHKS im Hofcafé stattgefunden (vgl. https://suentelblog.de/buergerinformations-austauschveranstaltung-bzgl-buergerstiftung-fhks-am-16-08-2024-im-hofcafe/). Es waren ca. 45 Personen anwesend. Die Veranstalter, die Arbeitsgruppe Bürgerstiftung FHKS, ist grundsätzlich mit dem Verlauf der Veranstaltung zufrieden. Die Anwesenden waren bunt gemischt – auf der einen Seite stille Gesellschafter der beiden UG’s, aber eben auch einige Alt- und Neubürger, die bisher in keiner UG vertreten sind.
Die aufgetretenen Fragen und Aussprachen waren für alle bereichernd und zeigen, dass die Dörfergemeinschaft mit ihren unterschiedlichen Interessenlagen sehr gut funktioniert. Auch nach der Veranstaltung gab es noch einen regen Austausch der Mitglieder der Arbeitsgruppe mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Die Arbeitsgruppe hatte durch die persönlichen Gespräche das Gefühl, den richtigen Weg eingeschlagen zu haben – und das nicht nur bei den stillen Gesellschaftern, sondern eben auch bei neuen Engagierten.
Der Foliensatz der der Veranstaltung kann hier heruntergeladen werden:
In den Folien sind bereits Anregungen /Aussprachepunkte des Abends eingearbeitet.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Zeitplan bis zur geplanten Gründung der Bürgerstiftung FHKS am 29.11.2024 ist ambitioniert. Umso wichtiger ist es, dass alle die Meilensteine des gemeinsamen Projektplans kennen. Es ist nämlich so, dass alle noch notwendigen Abstimmungen in den nächsten drei Monaten stattfinden müssen. Am Gründungstag soll nur noch der formale Akt vollzogen und danach darauf angestoßen werden.
Das sind die wichtigsten Termine auf dem Gründungsweg:
- 23.08.2024 -> Bis zu diesem Termin können sich noch Personen für die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der finalen Entwürfe von Satzung und Geschäftsordnung melden.
- 13.09.2024 -> Bis zu diesem Termin müssen sich alle Personen melden, die Stifter sein wollen und sich am Review-Prozess von Satzung und Geschäftsordnung beteiligen möchten.
- 13.10.2024 -> Bis zu diesem Termin müssen sich alle stillen Gesellschafter melden, die Stifter sein wollen und sich am Review-Prozess des Überleitungsvertrages „ihrer“ UG beteiligen möchten.
- 22.11.2024 -> Bis zu diesem Termin müssen sich alle Personen melden, die als Stifter bei der Gründung am 29.11.2024 dabei sein wollen.
Bitte sendet Eure Rückmeldungen (oder Fragen) an Udo Schaper: udo.schaper@flegessen.de oder ruft einfach bei ihm an: Mobil 0160 967 280 45.
Fragen-Antworten-Katalog
Nachfolgend sind Fragen und Antworten aus der Veranstaltung am 16.08.2024 zusammengestellt:
- Gilt das mit der Steuerbefreiung auch für private Personen?
Ja. - Kann ich meine Spende zu 100% steuerlich geltend machen?
Die Spende an die Stiftung wird vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Je nach persönlichem Steuersatz bekommt man dann einen Teil der Spende wieder. - Werden die Entscheidungen über die zu fördernden Projekte mit einfacher oder mit qualifizierter Mehrheit (z. B. 90% der Mitglieder des Stiftungsplenums) getroffen?
Generell mit einfacher Mehrheit, aber Grundlage sind sowieso immer Satzung und Geschäftsordnung. Außerdem muss das Projekt wegen der Gemeinnützigkeit der Stiftung den Vorgaben der Abgabenordnung entsprechen. - Haben Stiftungsmitglieder, die mehr Geld als andere stiften, mehr Stimmen als andere?
Nein, alle haben nur eine Stimme. - Was ist der Unterschied zwischen einer stillen Beteiligung und einer Spende?
Eine stille Beteiligung kann ich irgendwann zurückfordern; eine Spende nicht. - Was ist der Unterschied zwischen dem Stiftungsplenum, dem Stiftungsrat und dem Stiftungsvorstand?
Im Stiftungsplenum sitzen alle Stifterinnen und Stifter – also alle Personen, die etwas gespendet/gestiftet haben. Diese Personen werden einmal pro Jahr zu einer Jahreshauptversammlung eingeladen.
Der Stiftungsrat umfasst 5 bis 12 (zunächst 8) Personen. Diese werden grundsätzlich vom Stiftungsplenum gewählt. Der Stiftungsrat beruft einen dreiköpfigen Stiftungsvorstand.
Dieser Stiftungsvorstand betreibt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er kümmert sich also um alles, was mit der Verwaltung und den Immobilien der Stiftung zu tun hat: Kontoführung, Auszahlung von Förderbeträgen an geförderte Projekte, Nebenkostenabrechnungen, Jahreshauptversammlungen, etc. - Können auch Menschen im Stiftungsplenum vertreten sein, die nicht in FHKS wohnen?
Mit Sitz und Rederecht ja, mit Stimmrecht nein. (Anmerkung: Ist noch Gegenstand weiterer Klärung und Abstimmung in der Arbeitsgruppe.) - Was passiert im Todesfall?
Wenn ein Stifter stirbt, erlöschen Sitz und Stimmrecht. Sie gehen nicht auf die Erben über. - Was ist der Unterschied zwischen Satzung und Geschäftsordnung?
Die Stiftungssatzung ist kurz und knapp gehalten und beschreibt die wesentlichen Rahmenbedingungen der Stiftung. Die Geschäftsordnung kann jederzeit durch das Stiftungsplenum geändert werden. Die Geschäftsordnung beschreibt beispielsweise in welchen Bereichen/Feldern Projekte gefördert werden können.
Bei weiteren Fragen wendet Euch bitte an Udo Schaper: udo.schaper@flegessen.de oder ruft ihn einfach an: Mobil 0160 967 280 45.
