Auf Anordnung des Ordnungsamtes ist die Wassertretstelle bis auf weiteres für die Nutzung gesperrt.
Nach § 2d der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen handelt es sich bei der Wassertretstelle um eine Outdoorfreizeitanlage oder eine ähnliche Einrichtung, analog dem Kletterpark am Finkenborn in Hameln.
Daher müsse sie nach den derzeit gültigen Vorschriften und Infektionslagen geschlossen werden.
Bitte haltet Euch daran. Es sollen künftig auch, wie bisher, Kontrollen erfolgen!
Der Vorstand des VVV
